Individual-Prophylaxe
Zahnvorsorge für Erwachsene
Die Vorsorge umfasst eine eingehende Untersuchung im Rahmen des Bonushefts einmal im Kalenderhalbjahr ab 18 Jahren. Und die lohnt sich – für Ihre Gesundheit und den Geldbeutel. Denn wenn Sie regelmäßig die jährlichen Termine wahrnehmen und in Ihrem Bonusheft vermerken lassen, bekommen Sie einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz, falls dieser einmal nötig sein sollte.
Wer als Erwachsener gesetzlich krankenversichert ist, kann einmal pro Halbjahr kostenlos zur Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt gehen. Einmal pro Jahr ist die Zahnsteinentfernung Kassenleistung, und alle zwei Jahre die Erstellung eines Parodontalen Screening-Indexes (PSI). Auf diese drei Leistungen haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch.
Die Kontrolluntersuchung hat das Ziel, Krankheiten früh festzustellen und bei Bedarf weitere Behandlungen einzuleiten. Der Zahnarzt untersucht alle Zähne der Reihe nach. In einem Zahnschema wird festgehalten, welche Zähne fehlen, welche gefüllt, überkront oder ersetzt sind. Zudem achtet der Zahnarzt auf die Mundschleimhaut, auf Zahnfleischtaschen, Verfärbungen, Zahnstein und auch auf Veränderungen an der Zunge.
Die Entfernung von Zahnstein ist sinnvoll, weil Beläge das Zahnfleisch reizen und zu Entzündungen führen. Aus einer Zahnfleischentzündung (Gingivitits) kann sich eine Entzündung des Zahnhalteapparates entwickeln (Parodontitis).
Der Parodontale Screening-Index ist seit 2004 eine Kassenleistung. Mit einer kleinen Spezial-Sonde misst der Zahnarzt punktuell im Ober- und Unterkiefer Zahnfleischtaschen. Dieses Verfahren erlaubt eine grobe Abschätzung, ob eine behandlungsbedürftige Parodontitis vorliegt.
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen ganz oder teilweise die Kosten für die professionelle Zahnreinigung. In welcher Höhe und unter welchen Bedingungen ist jedoch sehr unterschiedlich. Solche Angebote sind freiwillige Satzungsleistungen, die jede Krankenkasse selbstständig beschließen kann. Zudem gibt es Krankenkassen, die im Rahmen von besonderen Verträgen schon für Kinder ab dem sechsten Lebensmonat eine zahnärztliche Untersuchung bezahlen.
Zahnvorsorge für Kinder
Bis zum sechsten Geburtstag sollten drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt werden. Die erste Untersuchung ist zwischen dem zweiten und dem dritten Geburtstag vorgesehen. Die beiden weiteren Untersuchungen finden bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres statt. Zwischen den Terminen müssen mindestens zwölf Monate liegen.
Der Zahnarzt untersucht die Mundhöhle, schätzt das Risiko für Karies ein und berät die Eltern über die richtige Ernährung und die Pflege des Mundes und der Zähne ihres Kindes.
Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können Kiefer, Mund und Zähne einmal pro Kalenderhalbjahr vom Zahnarzt untersuchen. Zwischen den beiden Untersuchungsterminen müssen mindestens vier Monate liegen.
Der Zahnarzt überprüft die Mundhygiene, zum Beispiel, ob sich Beläge oder Zahnstein auf den Zähnen festgesetzt haben. Er untersucht, ob das Zahnfleisch gesund ist und berät, wie man die Zähne mit der richtigen Ernährung und Zahnpflege gesund halten kann.
Kariesfreie bleibende Molaren, das sind die Backenzähne sechs und sieben, überzieht der Zahnarzt, wenn dies medizinisch notwendig und sinnvoll ist, mit einer dünnen Kunststoffschicht. Diese sogenannte Fissurenversiegelung bietet den Zähnen zusätzlichen Kariesschutz.
Ab dem Alter von zwölf Jahren erhält Ihr Kind vom Zahnarzt das Bonusheft. Darin werden die halbjährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen eingetragen. Das zahlt sich aus, denn wer regelmäßig vorgesorgt hat, bekommt später einen höheren Zuschuss, sollte er doch einmal Zahnersatz wie Kronen oder Brücken benötigen.